Beauftragen Sie ein Visum für Lesotho

Geschäftsreiseanforderungen für einen Lesotho Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    Visumfrei für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen. Der Reisende:

    Visabefreit für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Der Reisenden muss:

    • Muss einen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit mindestens einer freien Seite mit sich führen
    • Muss bei der Einreise ausreichende finanzielle Mittel vorweisen
    • Muss Flugtickets für die Rück- oder Weiterreise nachweisen
    • Muss eine Hotelreservierung nachweisen
    • Muss über Dokumente verfügen, die den Zweck der Reise belegen
    • Muss gültige Einreise-Dokumente für das nächste Reiseziel besitzen
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass eine Anreise ohne Visum möglich ist, da sich die Bedingungen ändern können

    Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen ist ein Visum erforderlich. Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie im VISUM.AT-Antragspaket.

Lesotho Häufig gestellte Fragen

  1. Wann ist die beste Zeit, mein Lesotho Visum zu beantragen?

    Die beste Zeit, Ihr Lesotho Visum zu beantragen, ist 1-2 Monate vor Ihrem Abreisedatum. Für den Fall, dass Sie Ihr Visum kurzfristig benötigen, werden wir versuchen, Ihr Visum nach Ermessen des zuständigen Konsulates auf einem schnelleren Weg zu beantragen.
  2. Muss ich meinen Reisepass einsenden, um ein Lesotho Visum zu erhalten? Ist das Einsenden eines Reisepasses sicher?

    Ja. Sie müssen Ihren Reisepass im Original einsenden. Das Einsenden einer Reisepasskopie ist nicht ausreichend. Das Lesotho Visum wird in Ihrem Reisepass eingetragen und wird eine Seite Ihres Reisepasses einnehmen. Ein Visumantrag kann ohne Vorlage Ihres Reisepasses im Original nicht ausgestellt werden. Aufgrund der Wichtigkeit Ihres Reisepasses empfehlen wir eindringlich, den Pass mit einer sicheren Versandmethode, wie z.B. einem garantieren Postservice oder einem Kurier, einzusenden.